Kurz gesagt
Einen akuten Wasserschaden melden Sie telefonisch im Notdienst 24/7 unter +41 79 829 92 73. Nicht dringende Anliegen können Sie per WhatsApp oder Formular senden.
Inhalt dieser Seite
- Wasserschaden melden: der direkte Weg
- Notfall oder Terminanfrage: der Unterschied
- Prioritäten, bevor Sie anrufen
- Was wir am Telefon fragen
- Was Sie bereithalten sollten
- Zwei Fotos, die viel klären
- Schadenmeldung an Versicherung und Verwaltung
- Mehrere Parteien: Koordination von Anfang an
- Was nach dem Anruf passiert
- Checkliste zur Vorbereitung
- Datenschutz bei Fotos und Formular
- Aufwand und Kosten
- Einsatzgebiet und Erreichbarkeit
Wasserschaden melden: der direkte Weg
Wer einen Wasserschaden entdeckt, will vor allem eines: dass jemand die Lage einordnet und sagt, was als Nächstes zu tun ist. Genau dafür ist die Meldung da. Sie ersetzt keine Messung vor Ort, aber sie schafft in wenigen Minuten Klarheit über Dringlichkeit, Reihenfolge und Zuständigkeiten.
Diese Seite beschreibt den Ablauf der Meldung bei uns in Luzern und Umgebung. Die eigentlichen Sofortmassnahmen in der Wohnung finden Sie auf der Seite Wasserschaden: Was tun?. Hier geht es um die Frage, wie Sie den Schaden melden, was dabei gefragt wird und was danach geschieht.
Notfall oder Terminanfrage: der Unterschied
Nicht jede Meldung ist ein Notfall, und nicht jeder Notfall sieht dramatisch aus. Eine grobe Unterscheidung hilft bei der Wahl des Kanals.
Wann Sie anrufen sollten
Rufen Sie an, wenn Wasser weiter austritt, wenn Feuchte sich sichtbar ausbreitet, wenn Wasser mit Elektrik in Kontakt gekommen sein könnte oder wenn Sie nicht einschätzen können, wie ernst die Lage ist. Der Notdienst ist täglich rund um die Uhr telefonisch erreichbar: +41 79 829 92 73.
Wann ein Formular oder WhatsApp genügt
Ein stabiler, bekannter Schaden ohne laufenden Wasseraustritt lässt sich gut schriftlich melden, etwa ein alter Fleck, der wieder sichtbar wird, oder die Terminanfrage für eine Messung. Nutzen Sie dafür WhatsApp oder das Formular unter Kontakt. Dringliche Fälle gehören dagegen immer ans Telefon, weil Rückfragen dort sofort geklärt sind.
Prioritäten, bevor Sie anrufen
Zwischen Entdecken und Anrufen liegen oft nur Minuten. Wenn Sie diese nutzen können, dann in dieser Reihenfolge.
1. Sicherheit und Strom
Hat Wasser Steckdosen, Leuchten oder Verteiler erreicht, hat Sicherheit Vorrang. Betreten Sie keine Räume, in denen Sie nur durch Wasser an die Sicherung kämen. Im Zweifel holen Sie eine Elektrofachperson.
2. Wasser stoppen
Wenn gefahrlos möglich, schliessen Sie den Absperrhahn am betroffenen Gerät oder die Hauptabsperrung. Ob damit alles gestoppt ist, merken Sie daran, dass Tropfen und Geräusche aufhören. Falls nicht, ist das eine wichtige Information für das Gespräch.
3. Beweise sichern
Fotografieren Sie, bevor Sie aufräumen. Übersicht, Nahaufnahme, Zählerstand und beschädigte Gegenstände genügen. Die Fotos helfen bei der Einordnung am Telefon und später gegenüber Verwaltung und Versicherung.
Was wir am Telefon fragen
Die Fragen sind kurz und folgen einer festen Logik. Sie müssen nicht alles wissen. Was fehlt, klären wir vor Ort.
Wo ist das Wasser, und seit wann?
Wir fragen nach Adresse, Raum und betroffener Fläche, also Boden, Wand oder Decke. Wichtig ist auch, wann Sie den Schaden bemerkt haben und ob er sich seither verändert hat.
Ist die Wasserquelle gestoppt?
Diese Frage entscheidet über die Dringlichkeit. Läuft das Wasser weiter, wächst der Schaden. Ist die Zufuhr geschlossen und die Feuchte bleibt, sitzt das Wasser vermutlich im Bauteil.
Welche Gebäudeart und welches Stockwerk?
Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt: Die Gebäudeart bestimmt, wer beteiligt ist und wohin Wasser wandern kann. Das Stockwerk zeigt, ob darunter oder darüber weitere Wohnungen betroffen sein könnten.
Ist die Elektrik betroffen?
Wir fragen, ob Wasser an Steckdosen, Leuchten, Verteilerkasten oder Geräte gelangt ist. Dann steht die Sicherheit im Vordergrund, bevor irgendetwas anderes besprochen wird.
Mieter oder Eigentümer?
Wer den Auftrag erteilen darf, hängt davon ab. Mieterinnen und Mieter informieren zuerst Vermieterschaft oder Verwaltung, Eigentümer entscheiden selbst, bei Stockwerkeigentum oft zusammen mit der Verwaltung.
Gibt es Fotos?
Fotos sind hilfreich, ersetzen aber keine Messung. Wir sagen Ihnen im Gespräch, welche Aufnahmen sinnvoll sind und wie Sie diese senden können.
Was Sie nicht senden müssen
Gesichter, Dokumente mit persönlichen Daten oder Aufnahmen aus Nachbarwohnungen brauchen wir nicht. Es genügt der Blick auf die betroffene Stelle.
Was Sie bereithalten sollten
Mit wenigen Angaben wird das Gespräch kürzer und genauer. Perfekt müssen sie nicht sein.
- Adresse und Zugang zum Gebäude, mit Ansprechperson für die Tür
- Betroffener Raum, Stockwerk und ungefähre Ausdehnung der Nässe
- Zeitpunkt der Entdeckung und bisherige Massnahmen
- Ob die Hauptabsperrung geschlossen wurde und wo sie liegt
- Zählerstand des Wasserzählers, falls ein Leitungsverlust möglich ist
- Kontaktdaten von Verwaltung, Hauswart oder Vermieterschaft
- Fotos von Übersicht, Nahaufnahme und beschädigten Gegenständen
- Eine Telefonnummer, unter der Sie in den nächsten Stunden erreichbar sind
Zwei Fotos, die viel klären
Zwei Aufnahmen reichen für den Anfang: eine aus einigem Abstand, die zeigt, wie weit sich Nässe ausgebreitet hat, und eine aus der Nähe auf die Stelle selbst. Achten Sie auf Wandunterkante, Bodenfugen und die Decke darüber.

Zusätzlich lohnt sich ein Foto des Wasserzählers mit lesbarem Stand. Es dient später als Vergleichswert, falls ein Leitungsverlust im Raum steht.
Schadenmeldung an Versicherung und Verwaltung
Neben dem Anruf bei uns steht fast immer eine zweite Meldung an: an die Versicherung und, bei Miete oder Stockwerkeigentum, an die Verwaltung.
Gebäudewasser- oder Hausratversicherung
Wasserschäden am Gebäude sind in der Regel über die Gebäudewasserversicherung, Schäden an Möbeln und Inventar über die Hausratversicherung abgedeckt. Massgebend sind immer die Policenbedingungen. Eine Zusage, dass eine Versicherung zahlt, können wir nicht geben. Melden Sie den Schaden zeitnah und fragen Sie bei Unsicherheit bei Ihrer Versicherung nach, was sie benötigt. Grundlagen finden Sie auf der Seite Versicherung.
Was die Meldung enthalten sollte
Datum der Entdeckung, betroffene Räume, kurze Schilderung des Ablaufs, Fotos und eine Liste beschädigter Gegenstände. Vorläufige Angaben sind in Ordnung, Sie können sie später ergänzen.
Meldung an die Verwaltung
Mieterinnen und Mieter melden den Schaden nachvollziehbar an Vermieterschaft oder Verwaltung, am besten schriftlich. Klären Sie, wer Handwerker und Trocknung beauftragt, damit keine Doppelaufträge entstehen.
Mehrere Parteien: Koordination von Anfang an
In Mehrfamilienhäusern liegt die Ursache oft nicht dort, wo der Schaden sichtbar wird. Wasser wandert über Decken, Schächte und Steigleitungen. Eine Meldung, die nur eine Wohnung betrifft, greift dann zu kurz.
Teilen Sie uns darum mit, wer Schlüssel verwaltet, ob Nachbarn oben oder unten betroffen sein könnten und wer bei der Verwaltung zuständig ist. Eine frühe Absprache verkürzt später die Wege. Ausführlicher beschreibt das die Seite Nasse Decke.
Was nach dem Anruf passiert
Nach der telefonischen Erstabklärung legen wir gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte fest. Wie rasch ein Einsatz vor Ort möglich ist, klären wir im Gespräch und nicht vorab auf dieser Seite.
Quellensuche
Ist die Ursache unklar, steht die Ortung am Anfang. Wir gehen so gezielt wie möglich vor, damit nur dort geöffnet wird, wo es nötig ist. Je nach Situation kommen Verfahren wie Feuchtemessung, Thermografie, Druckprüfung, Tracergas oder Endoskopie zum Einsatz. Einen Überblick bietet die Gebäudediagnostik.
Messung des Ausmasses
Auch wenn die Quelle gefunden ist, bleibt die Frage, wie weit das Wasser sich im Bauteil verteilt hat. Die Messung zeigt, wo Trocknung nötig ist und wo nicht.
Trocknung und Wiederherstellung
Ist die Ursache behoben, folgt bei durchnässten Bauteilen die Trocknung mit Kontrollmessungen. Wie das abläuft, steht unter Trocknung nach Wasserschaden. Sie erhalten eine nachvollziehbare Rückmeldung zum Befund; Umfang und Form des Berichts klären wir vorab.
Checkliste zur Vorbereitung
Diese Liste können Sie abarbeiten, während Sie die Nummer wählen oder kurz danach.
- Gefahr geprüft: Strom, durchhängende Decke, grosse Wassermengen
- Wasserzufuhr gestoppt oder Hauptabsperrung geschlossen
- Stehendes Wasser begrenzt, Wertsachen aus der Nässezone gebracht
- Fotos gemacht: Übersicht, Nahaufnahme, Zählerstand
- Datum und Uhrzeit der Entdeckung notiert
- Verwaltung, Hauswart oder Vermieterschaft informiert
- Versicherung kontaktiert oder Meldung vorbereitet
- Zugang zum Objekt und Ansprechperson geklärt
Datenschutz bei Fotos und Formular
Fotos und Formularangaben verwenden wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Senden Sie nur, was für die Einordnung des Schadens nötig ist, und vermeiden Sie Personen oder Dokumente im Bild. Wie wir mit Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
Aufwand und Kosten
Preise nennen wir hier nicht. Der Aufwand hängt vom Gebäude, von der Zugänglichkeit, vom Ausmass der Durchfeuchtung und von der Dauer der Trocknung ab. Welche Faktoren eine Rolle spielen, erklärt die Seite Kosten.
Einsatzgebiet und Erreichbarkeit
Unser Standort ist die Hertensteinstrasse 51, 6004 Luzern. Wir sind in Luzern und Umgebung tätig, welche Gemeinden dazugehören, sehen Sie im Einsatzgebiet. Bei Unsicherheit fragen Sie am Telefon nach.
Häufige Fragen zur Schadenmeldung
Wie melde ich einen akuten Wasserschaden bei Ihnen?
Rufen Sie den Notdienst an: +41 79 829 92 73, täglich rund um die Uhr. Am Telefon klären wir, was passiert ist, und besprechen die nächsten Schritte.
Kann ich den Schaden auch per WhatsApp oder Formular melden?
Ja, für nicht akute Fälle und Terminanfragen. Bei austretendem Wasser oder unklarer Lage ist der Anruf der bessere Weg, weil Rückfragen sofort geklärt werden.
Welche Angaben brauchen Sie am Telefon?
Ort, Zeitpunkt, betroffene Fläche, Gebäudeart, Stockwerk, ob die Quelle gestoppt ist und ob Elektrik betroffen sein könnte. Fehlende Angaben sind unproblematisch.
Muss ich zuerst die Versicherung informieren?
Beides ist zeitnah sinnvoll, die Reihenfolge ist nicht entscheidend. Massgebend sind die Bedingungen Ihrer Police. Ob eine Versicherung zahlt, können wir nicht zusagen.
Was gilt, wenn ich zur Miete wohne?
Informieren Sie Vermieterschaft oder Verwaltung nachvollziehbar und klären Sie, wer Handwerker und Trocknung beauftragt. Eigene Aufträge ohne Rücksprache führen leicht zu Diskussionen.
Was passiert nach der Meldung?
Wir besprechen die Lage und legen die nächsten Schritte fest, etwa Quellensuche, Messung und gegebenenfalls Trocknung. Die Dauer bis zum Einsatz klären wir im Gespräch.
Was kostet die Abklärung?
Preise nennen wir nicht pauschal. Der Aufwand hängt vom Objekt und vom Ausmass ab, Näheres steht unter Kosten.